Kanzlei Baden

Die Kanzlei

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Philosophie

Die Rechtsberatung, die Vertretung vor Gerichten und Behörden und die Gestaltung von Urkunden sind sensible Bereiche, die nicht nur ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Klienten und Juristen, sondern auch ein hohes Maß an Kompetenz und Zuverlässigkeit erfordern. Unsere Kanzlei ist ein renommiertes niederösterreichisches Unternehmen mit internationaler Erfahrung. Die Gründung der Kanzlei erfolgte bereits 1972 durch Rechtsanwalt em. Dr. Gernot Gruböck, seitdem besteht sie als eine der führenden Kanzleien in Baden bei Wien. Jahrzehntelange Erfahrung, individuelle Beratung, persönliches Engagement, höchste Verlässlichkeit, Freude an der juristischen Arbeit und absolute Verschwiegenheit sind die wesentlichen Bausteine unseres Erfolges.

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Beratungsteam

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Dr. Stephan Gruböck:

So individuell der Mensch, so individuell seine Probleme! Mit 30-jähriger Berufserfahrung freue ich mich darauf, mit juristischer Präzision, hoher Effizienz und Erfahrung für Sie und mit Ihnen die Lösung genau Ihres Problems zu erarbeiten.

Mag. Wolfgang Lentschig:

1994 Mag. jur. an der Universität Wien bis 2000 Rechtsanwaltsanwärter bei Gruböck & Gruböck RAE OG in 2500 Baden Oktober 2000 Eröffnung RA-Kanzlei in 3580 Horn August 2008 Zusammenschluss zu Gruböck & Lentschig RAE OG

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Mag. Bernhard Folta:

Ich absolvierte mein rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Wien und schloss dieses im Jahr 2006 ab. Im Anschluss an mein Gerichtsjahr im Sprengel des OLG Wien war ich als Rechtsanwaltsanwärter in (Wirtschafts-)Kanzleien in Wien und Baden tätig und legte im Oktober 2010 meine Rechtsanwaltsprüfung ab. Neben meiner Tätigkeit als selbständiger Anwalt bin ich stolzer Vater zweier Töchter und verbringe meine Freizeit u.a. als Trainer in den verschiedensten Handballhallen Österreichs.

Mag. Manuel Ferrari:

Nach Abschluss meines Studiums im Dezember 2013 war ich als Rechtspraktikant im Sprengel des OLG Wien tätig. Danach konnte ich während meiner Ausbildung in unserer Kanzlei umfassende Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten sammeln und am 12.06.2017 meine Rechtsanwaltsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg absolvieren. Mein Anspruch ist es, mit Fachwissen, Engagement und Empathie, aber auch mit der notwendigen Konsequenz das für unsere Mandanten beste Ergebnis zu erreichen.

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Mag. Isabella Bucher:

Im Jänner 2004 beendete ich mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Im Anschluss absolvierte ich das Gerichtsjahr am Landesgericht Krems und am Bezirksgericht Horn. Bevor ich Konzipientin in der Kanzlei in Horn wurde, arbeitete ich bei der Schuldnerberatung NÖ. Seit Jänner 2020 bin ich in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Am 1.April 2020 übernahm ich die Kanzlei am Standort Horn und übe meine Berufung mit großer Freude und Begeisterung aus!

Mag. Benedikt Gruböck:

Seit Oktober 2020 bin ich bereits in dritter Generation in der Kanzlei Gruböck & Lentschig tätig. Durch meine Arbeit sowohl für die Kanzlei in Baden als auch in Horn erstreckt sich meine Expertise auf zahlreiche Rechtsgebiete. Ich lege Wert auf eine umfassende Beratung und eine lösungsorientierte und zielgerichtete Arbeitsweise. Für mich steht vor allem der Mensch im Vordergrund und hat es für mich höchste Priorität jeden Mandanten bestmöglich zu vertreten.

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Rechtsberatung

Eine fundierte Rechtsberatung setzt das Wissen aller maßgeblichen (Detail-) Umstände voraus. Wir nehmen uns gerne Zeit, Ihre Situation eingehend zu beurteilen, ersuchen aber gleichzeitig um Verständnis, dass diese oft zeitintensive Leistung nicht kostenlos ist.

Eine Erstberatung in der Dauer von ca. einer Stunde wird mit € 200,00 zuzüglich 20 % Ust verrechnet.

Honorar

Wir legen Wert auf eine flexible und der jeweiligen Causa angepasste Honorargestaltung und eine transparente Abrechnung. Grundsätzlich werden unsere Leistungen nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) abgerechnet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für bestimmte Leistungen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren oder die Tätigkeiten auf Basis eines vereinbarten Stundensatzes zur Abrechnung zu bringen. Gerne erörtern wir im Erstgespräch diese Möglichkeiten mit Ihnen.

“Wir können die Vergangenheit nicht ändern, aber die Zukunft gestalten.“

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