Wenn die Grillfeier des Nachbarn den Schlaf raubt

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Die „schönste Zeit des Jahres“ wird oft im eigenen Garten verbracht. Statt Beachparty gibts eine Grillfeier mit Freunden. Die mit fortschreitender Stunde oftmals intensivere Lautstärke trübt dabei so manche – sonst sehr guten – nachbarschaftlichen Beziehungen.

Was gilt es hierbei zu beachten? Lärm stellt eine Immission im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB dar. Ein Unterlassungsanspruch besteht (nur) dann, wenn das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschritten und die ortsübliche Benützung des (Nachbar‑)Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.

Die Beurteilung einer Immission als ortsüblich erfolgt auf der Grundlage eines Vergleichs der Benützung des störenden Grundstücks mit anderen Grundstücken des betreffenden Gebietes. Als Maßstab wird das Empfinden eines Durchschnittsmenschen herangezogen. In der Regel hängt die Ortsüblichkeit von Immissionen in dem zu betrachtenden Raum davon ab, ob schon eine größere Anzahl von Grundstücken dieses Gebietes so genutzt wird, dass Einwirkungen von ihnen ausgehen, die den zu beurteilenden Immissionen entsprechen. 

Zudem sind die verschiedenen (und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen) Polizeistrafgesetze und auch die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde erlassenen ortspolizeilichen Verordnungen zu beachten. Während die Polizeistrafgesetze die Erregung ungebührlichen Lärms generell verbieten, normieren die ortspolizeilichen Verordnungen zumeist insbesondere „Ruhezeiten“, in denen dann beispielweise auch das Rasenmähen o.ä. zu unterlassen ist.

Gemeinsam ist diesen beiden Regelungen, dass deren Übertretung im Zuge eines Verwaltungsverfahren behandelt wird, während der eingangs erwähnte Unterlassungsanspruch vor den Zivilgerichten von gestörten Nachbarn selbst geltend zu machen ist.

TIPP: Grundsätzlich muss niemand eine ihm den Schlaf raubende Lärmbelästigung dulden, im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es allerdings empfehlenswert, über einmalige Ereignisse hinwegzusehen. Am besten, man lädt den Nachbarn einfach zur Party ein, das fördert die Nachbarschaft und spart Ärger!