Ob Hund, Katze, Pferd oder Kuh– die Anschaffung eines Tieres bringt viel Verantwortung mit sich. Nachdem Tiere Lebewesen sind, deren Erwerb oft noch im Jungtieralter stattfindet, sind Mängel/Krankheiten bei der Übergabe oft nicht gleich feststellbar. Was also machen, wenn etwa ein Pferd wenige Wochen nach der Übergabe plötzlich lahmt?
Beim Erwerb von Tieren sieht das ABGB eigene Gewährleistungsregelungen vor. Voraussetzung ist, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war.
Eine eigene Verordnung nennt Krankheiten (z.B für das Pferd „Freikoppen“ oder beim Schwein „Trichinen“), für die es eigene Vermutungsfristen gibt. Tritt eine in dieser Verordnung genannten Krankheiten innerhalb dieser Frist auf, besteht die gesetzliche Vermutung, dass sie bereits bei Übergabe vorhanden war und damit Gewährleistung auslöst.
Nicht von Bedeutung ist, ob das Tier für die landwirtschaftliche Nutzung gekauft wird oder für die Freizeitgestaltung. Die allgemeine Gewährleistungsfrist beträgt sechs Wochen ab Übergabe des Tieres, erst nach deren Ablaufen beginnt für die in der genannten Verordnung festgesetzten Krankheiten die dort genannten Frist zu laufen.
Obwohl das Gesetz von „Vieh“ spricht, sind nach einhelliger Meinung sämtliche Tiere von der kurzen Gewährleistungsfrist erfasst. Zum Vergleich: Die normale Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei, bei unbeweglichen drei Jahre. Die kurze Gewährleistungsfrist bei Tieren kommt jedoch nur bei Auftreten einer Krankheit zum Tragen. Sonstige Mängel, die ein Tier aufweist, werden nicht darunter subsumiert.
Der OGH urteilte beispielhaft, dass bei einem Hund der „lauffaul“ ist, die lange (zweijährige) Gewährleistungsfrist zur Anwendung kommt, da dies nicht als Krankheit zu bewerten ist. Werden bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert, so beginnt die Gewährleistungsfrist aber erst bei objektiver Erkennbarkeit zu laufen.
TIPP: Wie beim Kauf eines Autos ist es sehr ratsam, vorab eine gründliche Untersuchung des Tieres etwa durch einen Tierarzt vornehmen zu lassen, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.