Angeklagt – was jetzt?

Einem Angeklagten steht es daher frei, wie „kooperativ“ er sich zeigt. Selbst hartnäckiges Leugnen, Aussageverweigerung, falsche Alibibehauptungen oder ein gleichgültiges Verhalten dürfen dem Angeklagten bei der Berechnung der Strafhöhe nicht erschwerend zur Last gelegt werden.