Das neue Erwachsenenschutzgesetz

Mit dem 01.07.2018 trat ein Gesetz in Kraft, welches das bisherige Sachwalterschaftsrecht grundlegend reformiert. Ziel war es, das Selbstbestimmungsrecht von volljährigen Personen, die an einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung leiden soweit wie möglich zu wahren.