Wer jedenfalls erbt – die Pflichtteilsberechtigten

Gruböck & Lentschig Privatrecht

Erben ist ein heikles Thema und hat schon in so mancher Familie zu Streit geführt. Um Streitigkeiten vorzubeugen kann der Erblasser eine gültige letztwillige Verfügung (Testament) verfassen. Ist kein Testament errichtet kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Jedoch hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass gewisse Personen nicht unter den Tisch fallen sollen und jedenfalls, unabhängig vom […]