Das eheliche Wohnen

Es ist auch grundsätzlich (ausnahmsweise) möglich, zwei Wohnungen als gemeinsame Ehewohnung zu nutzen, sofern diese nach Ausstattung, Haushalt und Benützungsverhalten von den Ehegatten gemeinsam auf Dauer gleichrangig bewohnt werden.

Nach der Scheidung ist vor der Aufteilung

Nach der Scheidung ist vor der Aufteilung

Nach einer (strittigen) Scheidung geht es daran, die ehelichen Vermögenswerte und Schulden aufzuteilen. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass das eheliche Vermögen einvernehmlich aufgeteilt wird. Nur wenn dies nicht möglich ist, muss der Weg zum Gericht beschritten werden. Ein Antrag auf nacheheliche Aufteilung ist innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung einzubringen, andernfalls er erlöscht! […]