Pflanzen an der Grenze – ein nachbarrechtliches Streitthema

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Vor allem in den Sommermonaten ist die Benutzung des eigenen Gartens sehr attraktiv und investieren zahlreiche Eigentümer viel Mühe und Zeit in die Pflege ihres schönen Gartens. Was dabei besonders störend sein kann, sind Pflanzen des Nachbargrundes, insbesondere wenn sie über die Grenze ragen.

Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen Pflanze aus dem Boden entfernen und die über seinem Luftraume hängenden Äste abschneiden. Die Kosten der Entfernung hat er grundsätzlich selbst zu tragen.

Lediglich dann, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder offenbar droht, hat der Eigentümer der Pflanze die Hälfte der notwendigen Kosten zu ersetzen. Würde jedoch das Überleben der Pflanze gefährdet, so hat sich der Nachbar auf das Abschneiden der für das Überleben nicht wesentlichen Teile zu beschränken, sonst wird er schadenersatzpflichtig.

Umgekehrt wird der Pflanzeneigentümer schadenersatzpflichtig, wenn er das Rücksichtnahmegebot verletzt und z.B. absichtlich „aggressive“ Flachwurzler an der Grundstücksgrenze
ansetzt und es ihm geradezu darauf ankommt, dass diese den Swimmingpool des Nachbarn beschädigen.

Anders zu beurteilen ist die Rechtslage, wenn Pflanzen zwar nicht in das eigene Grundstück eindringen, aber Kletterpflanzen wuchern, Bäume derart in den Himmel ranken, sodass Licht entzogen wird oder Blätter von Nachbars Nussbaum die Dachrinne verstopfen. Hier handelt es sich um einen Fall der sogenannten Immissionen.

Das Emporranken einer Kletterpflanze an einer Mauer stellt eine unmittelbare Zuleitung dar, die keinesfalls geduldet werden muss. Andere Immissionen sind nur dann zulässig, wenn sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung eines Grundstückes wesentlich bzw. unzumutbar (beim Entzug von Licht) beeinträchtigen.

TIPP: Beobachten Sie Ihre Umgebung; die Ortsüblichkeit kann sich natürlich ändern. Je mehr von der Allgemeinheit hingenommen wird, umso mehr müssen auch Sie erdulden.