Kanzlei Baden

Kaution und Ablöse

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Mit dem Eingehen eines Mietverhältnisses entstehen neben der (meist monatlichen) Mietzinszahlung häufig noch weitere finanziellen Verpflichtungen. Oftmals ist eine Kaution zu erlegen oder eine Ablöse zu bezahlen. Was darunter verstanden wird und in welchem rechtlichen Rahmen dies zulässig ist, soll folgend dargestellt werden.

Kaution:
Die „Kaution“ ist eine Sicherstellung des Vermieters für Beschädigungen der Wohnung oder der mitvermieteten Einrichtungsgegenstände. Laut OGH-Urteil darf sie maximal sechs Monatsmieten betragen, kann in bar oder als Sparbuch erbracht werden. Die Leistung einer Kaution ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und ist daher Vereinbarungssache zwischen Mieter und Vermieter.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist sie in der Regel an den Mieter zurückzubezahlen, es sei denn es verblieben vom Mieter zu verantwortende Schäden in der Wohnung, für die die Kaution herangezogen werden muss. Bei Rückzahlung der Kaution hat man neben dem Kautionsbetrag Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen.

Ablöse:
Eine „Ablöse“ kann für die vom Vormieter angeschafften und in der Wohnung verbleibenden Einrichtungsgegenstände (z. B. Einbauküche) vereinbart werden, wenn sie vom Neumieter übernommen werden. Dabei handelt es sich eigentlich um einen Kaufvertrag. Der Wert der übernommenen Fahrnisse sollte nach dem Zeitwert berechnet werden.

Anders zu beurteilen ist die „Ablöse“ als Einmalzahlung ohne gleichwertige Gegenleistung allein für die Aufgabe des Mietverhältnisses durch den Vormieter oder für die Zustimmung des Vermieters. Solche Zahlungen sind im Rahmen des § 27 MRG unzulässig und können innerhalb der Verjährungsfrist von 10 Jahren zurückverlangt werden. Dafür muss allerdings das betroffene Mietverhältnis dem MRG unterliegen, was im Zweifel vermutet wird aber nicht notwendigerweise immer der Fall ist.

TIPP: Die Begriffe „Kaution“ und „Ablöse“ können eine unterschiedliche Bedeutung
haben, werden aber in der Praxis häufig als Synonyme verwendet. Was juristisch
„dahintersteckt“ sollte vorab geprüft werden, um Streitigkeiten vorzubeugen.