Eine nachbarschaftliche Beziehung kann gut oder schlecht, freundschaftlich oder distanziert sein. Was diese jedoch jedenfalls trennen sollte, ist eine Grundstücksgrenze.
Sämtliche Grundstücke Österreichs sind in einem Plan, nämlich dem Kataster, veranschaulicht, der von den Vermessungsämtern geführt wird. Man unterscheidet den Grundsteuerkataster und den Grenzkataster.
Grundsteuerkataster:
Der noch aus Zeiten Maria Theresias stammende Grundsteuerkataster stellt im Wesentlichen die faktischen Nutzungs- und Naturgrenzen dar und ist daher keine verbindliche Grenzfestlegung.
Grenzkataster:
Der Grenzkataster bietet hingegen einen (rechts)verbindlichen, jederzeit nachvollziehbaren, elektronischen Nachweis von Grundstücksgrenzen. Damit wird etwa eine Ersitzung durch andere Personen ausgeschlossen.
Um mit seinen Nachbarn die Grundstücksgrenzen festzulegen, muss dafür eine Vermessung der Grenzpunkte von einem dazu befugten Gewerbsmann (z.B. von einem Geometer) vorgenommen werden. Mit der Zustimmung sämtlicher Grundstückseigentümer können dann die Grundgrenzen vom ungenauen Grundsteuerkataster in den Grenzkataster übertragen werden. Damit erhalten die Grenzen Rechtsverbindlichkeit und sämtliche Eigentümer Rechtssicherheit über den Grenzverlauf.
Können sich die Nachbarn nicht auf eine Grundstücksgrenze einigen, so muss der gerichtliche Weg beschritten werden. Hierzu muss bei Gericht ein Antrag auf Grenzberichtigung oder Grenzerneuerung gestellt werden, wobei der Außerstreitrichter mit Beschluss über den Grenzverlauf abspricht. Sollte eine der Beteiligten mit der Entscheidung nicht zufrieden sein, muss er Klage einbringen, womit die Grenzfestsetzung vom Gericht im streitigen Verfahren fortzusetzen ist.
TIPP: Der Kataster kann in Papierform oder digital, über die Grundbuchsabfrage oder auf der Homepage des Vermessungsamts öffentlich eingesehen werden. Bei Grundstücken, die im Grenzkataster geführt werden, befindet sich im A1-Blatt (des Grundbuchsauszuges) zwischen der Grundstücksnummer und der Benützungsart (Nutzung) ein „G“. Dieses Zeichen lässt die Zugehörigkeit zum Grenzkataster erkennen.