Ehevertrag- Eine Möglichkeit, um Streitigkeiten nach der Scheidung vorzubeugen?

grün punkt blau punkt

Ein Ehevertrag wird umseits als eher unromantisch angesehen, weil damit schon vor der Eheschließung mit dem Gedanken der Scheidung gespielt wird. Dennoch macht es Sinn sich vor der Eheschließung über die wirtschaftlichen Folgen Gedanken und sich mit den rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen.

Im österreichischen Eherecht gilt grundsätzlich das Prinzip der Gütertrennung. Die Ehepartner bleiben Eigentümer des Vermögens, welches in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben wurde. Die Ehegatten haben auch ihre eigenen Schulden selbst zu tragen.

Im Falle der Scheidung werden allerdings das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Hierzu zählen alle beweglichen und unbeweglichen Sachen, die während der Ehe dem Gebrauch beider Eheleute dienten.

In einem Ehevertrag können die Ehegatten die gesetzlichen Vorgaben ändern und z.B. eine Gütergemeinschaft vereinbaren. Zu bedenken ist auch, dass oft nicht mehr genau nachvollzogen werden kann, welche Güter in die Ehe eingebracht wurden. Diese Feststellung kann durch einen Ehevertrag erleichtert werden.

Ein Ehevertrag kann vor Eheschließung oder auch während laufender Ehe geschlossen werden.

Nicht Inhalt eines solchen Vertrages, könne Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sein.

Ein Ehevertrag findet immer im „worst-case“, nämlich dann wenn die Ehe nicht hält, Anwendung. In einer solchen, sehr sensiblen und emotionalen Situation kann es manchmal sogar erleichternd und entspannend sein, wenn schon im Vorhinein Klarheit geschaffen wurde. Bei der Errichtung sind strenge Formvorschriften einzuhalten, da Ehepakte grundsätzlich notariatsaktpflichtig sind.