Das neue Erwachsenenschutzgesetz

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Mit dem 01.07.2018 trat ein Gesetz in Kraft, welches das bisherige Sachwalterschaftsrecht grundlegend reformiert. Ziel war es, das Selbstbestimmungsrecht von volljährigen Personen, die an einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung leiden soweit wie möglich zu wahren.

Durch das neue Gesetz werden auch Begrifflichkeiten angepasst. So heißt „Sachwalter“ nun „Erwachsenenvertreter“. Es wird nun statt von Urteils- und Einsichtsfähigkeit von „Entscheidungsfähigkeit“ gesprochen. Dies bezeichnet die individuelle Fähigkeit einer Person, die sie braucht, um ein rechtserhebliches Handeln zu setzten.

Das neue System baut auf vier Säulen auf:
Primär soll die betroffene Person durch eine Vorsorgevollmacht(1) für den Fall des Verlusts ihrer Entscheidungsfähigkeit schon vorab eine Person für einzelne Angelegenheiten oder für bestimmte Bereiche bevollmächtigen.
Ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht nicht mehr möglich, kann der Betroffene einen gewählten Erwachsenenvertreter(2) bestimmen, sofern er noch in der Lage ist, die Bedeutung und Folgen dieser Bevollmächtigung in Grundzügen zu verstehen.
Die dritte Säule bilden die nächsten Angehörigen welche nach Eintragung ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) den Betroffenen aufgrund gesetzlicher Ermächtigung vertreten können (gesetzlicher Erwachsenenvertreter(3)).
Erst das letzte Mittel soll der gerichtliche Erwachsenenvertreter(4), vormals Sachwalter sein, welcher auf maximal drei Jahre bestellt wird und der gerichtlichen Kontrolle unterliegt.

Eine pauschale Vertretung für „alle Angelegenheiten“, wie nach altem Recht üblich, gibt es nicht mehr. Die Vertretung ist nunmehr auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt.

TIPP: Vorsorgevollmachten müssen vor Rechtsanwalt, Notar oder Gericht errichtet und ins ÖZVV eingetragen werden. Bereits bestehende Vorsorgevollmachten bleiben weiterhin in Geltung. Das Gesetz will die Autonomie betroffener Menschen ausbauen und den nahen Angehörigen und vertrauten Personen die Möglichkeit geben, die Angelegenheiten zu regeln. Informieren Sie sich rechtzeitig, was in Ihrem konkreten Fall die günstigste Regelung ist.