Die Aufregung ist groß, wenn ein Schreiben „des Bauamts“ einlangt, weil Gebäude oder Gebäudeteile nach Ansicht der Behörde schon vor vielen Jahren konsenslos errichtet wurden. „Aber mein Nachbar hat auch was ohne Bewilligung gebaut, der hat nix gekriegt. Ich reiß‘ das sicher nicht weg!“ ist meistens die erste Reaktion.
Wenn auch emotional verständlich, rechtlich haltbar ist dies oftmals leider nicht. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes gibt es kein Recht auf „Gleichbehandlung im Unrecht“. Soll heißen: Nur weil der Nachbar (noch) kein Schreiben wegen seines (konsenslos) errichteten Bauwerks erhalten hat, ist meines noch lange nicht legitimiert. Dennoch lohnt es sich, jeden einzelnen Sachverhalt individuell zu prüfen, um einen drohenden Abbruchbescheid zu verhindern oder zielgerichtet zu bekämpfen.
Bei unvollständigen Akten und Unterlagen der Behörde – was häufiger vorkommt als erwartet – und einem bereits mehrere Jahrzehnte bestehenden Gebäude, das nach der zur Zeit seiner Herstellung geltenden Bauordnung dem Gesetz entsprochen hat, kann möglicherweise auf die Rechtskonstruktion des „vermuteten Konsens“ zurückgegriffen werden, wenn bisher niemals baubehördliche Beanstandungen vorlagen. In anderen Fällen kann möglicherweise ein Antrag auf Erlass eines Feststellungsbescheides gem. § 70 Abs 6 der Nö. Bauordnung einen drohenden Abriss verhindern.
Voraussetzung hierfür ist, dass ein Gebäude ursprünglich eine Baubewilligung aufgewiesen hat, hiervon allerdings vor mehr als 30 Jahren ohne baubehördliche Beanstandung abgewichen wurde und eine neuerliche Baubewilligung nicht möglich ist. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang nach der Rechtsprechung, welche „Art der Abweichung“ vorliegt, sodass sowohl gänzlich konsenslose als auch (bloß) konsenswidrig errichtete Gebäude einer solchen Bewilligung zugänglich sind.
TIPP: Nehmen Sie vor Übersendung einer Stellungnahme an die Behörde professionelle Beratung durch Ihren Rechtsanwalt in Anspruch. Oftmals können die mit einem Abbruch einhergehenden Vermögenseinbußen verhindert oder zumindest minimiert werden!